Barrierfreiheit
- Stand der Erklärung: 07. Juli 2025
- Gültig für: https://www.oevg-versteigerungen.at
Einleitung
Die ÖVG Versteigerungs GmbH ist bemüht, ihre Website in Übereinstimmung mit dem Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) sowie der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen, es kann jedoch wegen Altbestand noch nicht in allen Bereichen die vollständige Barrierefreiheit gewährleistet werden. Wir bemühen uns laufend, die Barrierefreiheit zu verbessern.
Konformitätsstatus
Diese Website ist teilweise konform mit der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 auf Konformitätsstufe AA. Die Unvereinbarkeit mit den Anforderungen der WZG ergibt sich aus folgenden Gründen:
- Einige Bilder und Icons enthalten keine oder unvollständige Alternativtexte.
- Bestimmte Text- und Hintergrundfarben erfüllen nicht das notwendige Kontrastverhältnis von 4.5:1.
- Einzelne Elemente (wie Dropdown-Menüs oder Filter) sind nicht vollständig über die Tastatur bedienbar.
- Formularelemente oder interaktive Inhalte sind nicht immer korrekt mit aria-* Attributen ausgezeichnet.
- Verfügbare PDF-Dateien sind derzeit nicht in barrierefreier Form verfügbar.
Wir arbeiten kontinuierlich daran, die genannten Mängel zu beheben.
Die Bewertung erfolgte auf Grundlage einer automatisierten Prüfung mittels axe DevTools und manuellem Schnelltest gemäß WCAG 2.1.
Eine vollständige Überprüfung durch externe Prüfstelle wurde noch nicht durchgeführt.
Feedback und Kontakt
Sollten Sie Barrieren auf dieser Website feststellen oder Informationen in nicht barrierefreier Form benötigen, wenden Sie sich bitte jederzeit an uns:
ÖVG Versteigerungen GmbH
E-Mail: info
Telefon: +43 (0) 3142 / 21610
Postadresse: Grazer Vorstadt 122, 8570 Voitsberg
Durchsetzungsverfahren
Falls Sie aus oben genannter Kontaktmöglichkeit keine zufriedenstellende Antwort erhalten, können Sie sich mittels Beschwerde an die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular Beschwerden auch auf elektronischem Weg entgegen.
Kontaktformular der Beschwerdestelle
Die Beschwerden werden von der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft mbH (FFG) dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen.
Wenn die Beschwerde berechtigt ist, hat die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mbH (FFG) dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.